Neue Covid19-Maßnahmen, was trifft die Diätpraxis?

Als gesetzlich anerkannter Gesundheitsberuf fällt meine Dienstleistung unter die „Ausnahme medizinische Zwecke“  sowie unter den Bereich „Gesundheits- und Pflegedienstleistungen“.  Es gilt daher die 463. Verordnung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz; Es gelten ab Dienstag, den 17. November 2020 konkrete Handlungsempfehlungen – demnach soll Teletherapie – wo möglich – die bevorzugte Variante sein. […]

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