Neue Covid19-Maßnahmen, was trifft die Diätpraxis?Neue Covid19-Maßnahmen, was trifft die Diätpraxis?
Als gesetzlich anerkannter Gesundheitsberuf fällt meine Dienstleistung unter die „Ausnahme medizinische Zwecke“ sowie unter den Bereich „Gesundheits- und Pflegedienstleistungen“. Es gilt daher die 463. Verordnung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit,